VDS und ZVSHK fordern Neuauflage des KfW-Programms 455-B

Das KfW-Zuschussprogramms 455-B ist im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2025 nicht mehr vorgesehen.
Foto: Aktion Barrierefreies Bad
Im Haushaltsentwurf für 2025 hat die aktuelle
Bundesregierung keine Mittel mehr für den barrierereduzierten Umbau vorgesehen. Das
betrifft natürlich auch den Umbau von Badezimmern. Die Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) und der Zentralverband Sanitär
Heizung Klima (ZVSHK) fordern die
sofortige Wiederaufnahme des KfW-Zuschussprogramms 455-B. Das Programm soll
helfen, allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause zu
ermöglichen und die Pflegekassen langfristig zu entlasten.
Mit dem Wegfall
des KfW-Programms „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (zuvor „Altersgerecht
Umbauen“) entfällt eine zentrale Förderung von Personen, die auf ein
barrierearmes oder barrierefreies Bad angewiesen sind. Besonders für ältere und
pflegebedürftige Menschen sind solche Bäder entscheidend, da sie ihnen
ermöglichen, möglichst lange selbstbestimmt im vertrauten Zuhause zu bleiben
und eine Unterbringung in einem Pflege- bzw. Altersheim hinauszuzögern.
Fehlende Förderung verschärft die Pflegekrise
Dabei beklagt die Politik
regelmäßig den Personalmangel in der Pflege und die steigenden Kosten für
Pflegeleistungen. Besonders die stationäre Heimunterbringung verursacht immense
Ausgaben für die Pflegeversicherung. Ein zentrales Instrument, um diesen Trend
zu bremsen, ist die Förderung des selbstständigen Wohnens im Alter. Insbesondere
barrierefreie bzw. pflegegerechte Bäder tragen zu diese Selbstständigkeit bei,
sind die doch zentrales Element für eine häusliche Versorgung. Ohne
entsprechende Zuschüsse werden notwendige Umbauten für viele unbezahlbar, was
die Zahl der Heimeinweisungen und damit die Kosten für das Pflegesystem weiter
steigen lässt.
„Investitionen in barrierefreie Bäder lohnen doppelt –
sie stärken die häusliche Pflege und entlasten das Pflegesystem langfristig“, ist
sich VDS-Geschäftsführer Jens J. Wischmann sicher. „Die Politik muss jetzt
handeln – nicht irgendwann. Die Bundeshaushalte 2025 und 2026 müssen hier klare
Signale setzen.“
Fehlende Förderung verschärft die Pflegekrise
Denn Deutschland steht bereits heute vor einer
doppelten Herausforderung: Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt rapide: –
aktuell sind 5,7 Millionen Menschen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes
(SGB XI) pflegebedürftig, Tendenz steigend. Etwa 86 % von ihnen werden zu Hause
versorgt. Laut der von der VDS in Auftrag gegebenen repräsentativen Studie
#germanbathrooms sind rund sieben Millionen Badezimmer in Deutschland weder
barrierefrei noch pflegegerecht und damit für eine häusliche Versorgung ungeeignet.
„Ein barrierefreies Bad ist keine Frage des Komforts,
sondern der Menschenwürde“, sagt dazu Andreas Müller, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. „Es ist Grundvoraussetzung für Selbstbestimmung im Alter und eine funktionierende
häusliche Pflege. Dass das Programm 455-B in den Haushaltsplanungen für 2025
und 2026 nicht mehr berücksichtigt wird, ist ein schwerwiegender Fehler –
gerade in einer älter werdenden Gesellschaft.“
Denn der Zuschuss der Pflegekassen, den Personen mit
anerkanntem Pflegegrad erhalten, reicht in der Regel nicht aus, um die
tatsächlichen Kosten eines barrierefreien Badumbaus zu decken. Die Zuschüsse
aus dem KfW-Programm 455-B waren daher essenziell, um die Selbstständigkeit zu
sichern. Wird die Förderung gestrichen, drohen mehr Heimunterbringungen – mit
enormen finanziellen Folgen für die Pflegekassen und die gesamte Gesellschaft.
Forderungen von VDS und ZVSHK
Barrierefreier Wohnraum ist der Schlüssel zu einem
würdevollen Leben im Alter und zur Entlastung der Pflege – insbesondere im
Badezimmer. VDS und ZVSHK fordern daher die sofortige Wiederaufnahme und
Weiterentwicklung des KfW-Förderprogramms 455-B:
- Förderprogramm 455-B reaktivieren: Mindestens 150 Millionen Euro
jährlich im Bundeshaushalt einplanen.
- Zuschusshöhe erhöhen: Förderquote auf 10 % bei Investitionen bis
50.000 Euro ausweiten.
- Praxisgerechte Kriterien umsetzen: Keine pauschalen Mindestgrößen für
Badezimmer – auch kleine Bestandsbäder müssen förderfähig bleiben, z. B.
beim Einbau bodengleicher Duschen.
- Pflege mitdenken: Technische Normen um pflegerelevante Anforderungen
ergänzen – und kosteneffiziente Lösungen standardisieren.
- Integrierte Förderstrategie etablieren: Gesundheits- und
Bauministerium müssen gemeinsam handeln. KfW-Zuschüsse und Leistungen der
Pflegekassen dürfen nicht länger isoliert betrachtet werden.