Flutschäden an Trinkwasser- und Heizungs-installationen minimieren

08/21
Sichere Trinkwassernutzung nach Flutschäden

Der Starkregen der letzten Wochen und die daraus entstehenden Fluten haben einige Gebiete in Deutschland schwer getroffen – mit schlimmen Folgen für die dort lebenden Menschen. Neben der Zerstörung von Gebäuden und Infrastruktur drohen jetzt noch weitere gesundheitliche Risiken.

Es fehlt vielerorts nicht nur an Trinkwasser. Teilweise gelangte mit Chemikalien und Abwässern belastetes Wasser in die Wassergewinnungsanlagen und konnte so in teilweise- oder vollständig zerstörte Versorgungsleitungen und in die Trinkwasser-Installation von Gebäuden eindringen. Doch selbst bei unzerstörten Installationen in Gebäuden kann dies der Fall sein, beispielsweise über Sicherungsarmaturen. Der VDS-Partner Schell zeigt auf, wie mit Heizungs- und Trinkwasser-Installationen bei unzerstörter und wiedererrichteter Infrastruktur umgegangen werden sollte. Der Armaturenhersteller ist spezialisiert auf hygienische Lösungen im Sanitärbereich.

 

Die Qualität des Trinkwassers, wie es die Wasserversorger bereitstellen, entspricht grundsätzlich höchstem Niveau. Durch die Fluten sind jetzt aber Verschmutzungen aus Kläranlagen, Fahrzeugen, Industriebetrieben usw. in den Verantwortungsbereich des Wasserversorgers gelangt, und damit an die Trinkwasser- und Heizungs-Installationen von Häusern. Daraus ergeben sich einige Risiken: Das Trinkwasser hat nicht die gewohnte Qualität und darf nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden. Wasserberührte Oberflächen sind mit Krankheitserregern und Chemikalien kontaminiert. Dazu gefährden Schlamm und Chemikalien technische Bauteile und führen später zu Ausfällen von mechanischen Sicherungseinrichtungen. Zudem können dauerhaft durchfeuchtete Dämmungen z. B. von Rohrleitungen oder Armaturen zu Lochkorrosionsschäden führen.

Überprüfung der kompletten Heizungs- und Trinkwasserinstallation

Spülmaßnahmen zur Reinigung von Trinkwasserinstallationen

Tabelle 1: Mindestumfang von Spülmaßnahmen zur Reinigung von Trinkwasser-Installationen gemäß DVGW W 557. Es müssen die Mindestanzahl an Armaturen gleichzeitig geöffnet sein, um eine Spülleistung von 2m/Sek. zu erzielen.

Die im Folgenden beschriebenen Spülungen und Desinfektionsmaßnahmen in der Trinkwasser-Installation ergeben erst Sinn, wenn das Trinkwasser vom Versorger wieder als Lebensmittel freigegeben ist. Denn ohne diese Freigabe würde das nachströmende Wasser die Trinkwasser-Installation erneut verunreinigen. Daher muss zunächst die komplette Heizungs- und Trinkwasser-Installation überprüft werden, inwieweit sie mit dem Wasser der Flut in Kontakt gekommen sind. Heizungsanlagen und Warmwasserbereiter werden bei einem solchen Kontakt in aller Regel nicht repariert, sondern vollständig erneuert. Jede beschädigte oder mit Wasser unklarer Beschaffenheit geflutete Installation sollte nach einer fachgerechten Reparatur auf Dichtheit überprüft, gereinigt (Tabelle 1) und bei einer Trinkwasser-Installation auch erst anschließend desinfiziert werden (Tabelle 2).


Wesentliche Hinweise zur Vorgehensweise finden sich im DVGW-Arbeitsblatt W 557 „Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Installationen“ (Okt. 2012) sowie im ZVSHK-Merkblatt „Dichtheitsprüfung von Trinkwasser-Installationen mit Druckluft, Inertgas oder Wasser“. Die in Tabelle 2 angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten für die Anlagendesinfektion sollten unbedingt eingehalten werden, um die volle Wirkung zu erzielen und gleichzeitig Schäden an der Installation vorzubeugen.

Umgang mit offenen und halbfertigen Installationen

Mittel für die Anlagendesinfektion von Trinkwasserinstallationen

Tabelle 2: Die für eine Anlagendesinfektion von Trinkwasser-Installationen zugelassenen Mittel, Konzentrationen und Einwirkzeiten.

„Halbfertige“ bzw. geborstene Trinkwasser-Installationen, die beispielsweise in einem Roh- oder Neubau geflutet wurden, sind so zu verschließen, dass sie umgehend entsprechend der Regelwerke von ZVSHK und DVGW mit einem Wasser-Luft-Gemisch gespült und gereinigt werden können (Tabelle 1). Möglicherweise müssen komplexe Installationen dafür in kleinere Einheiten unterteilt werden. Befindet sich die Trinkwasser-Installation in einem Objekt mit hohen hygienischen Anforderungen (z. B. Alten- und Pflegeheim, Krankenhaus), empfiehlt sich eine Desinfektion und anschließende mikrobiologische Freigabe-Untersuchung. Bei Heizungsrohren ist eine Desinfektion nicht notwendig, aber die Bauteile müssen ebenfalls innen frei von Feststoffen sein, da es sonst zu Störungen kommen kann.


Bei Trinkwasser-Installationen sollte immer eine mikrobiologische Wasseruntersuchung durchgeführt werden (Tabelle 3). Diese Untersuchungen liefern die notwendigen Informationen, wie erfolgreich die Reinigung und Desinfektion aus hygienischer Sicht war. Damit sichern sie auch die Arbeiten des Fachhandwerks ab. Dabei sollten mindestens die mikrobiologischen Parameter „Allgemeine Bakterien“, „Coliforme Bakterien“ und „E. Coli“ gemäß Tabelle 3 untersucht werden. Letztgenanntes Bakterium ist der Anzeiger einer fäkalen Verunreinigung. Weitergehende Untersuchungen auf Legionellen sind nicht notwendig. Untersuchungen auf Pseudomonaden nur bei besonderen Fragestellungen.

Umgang mit unbeschädigten Installationen

Mindestumfang von miktobiologischen Trinkwasseruntersuchungen

Tabelle 3: Mindestumfang von mikrobiologischen Trinkwasseruntersuchungen gemäß DVGW W 557. Weitere wertvolle Hinweise finden sich im DVGW W 556 „Hygienisch-mikrobielle Auffälligkeiten in Trinkwasser-Installationen; Methodik und Maßnahmen zu deren Behebung“

Noch nicht wieder genutzte und intakte Trinkwasser-Installationen dürfen erst dann wieder zur Abgabe von Trinkwasser als Lebensmittel genutzt werden, wenn das Trinkwasser generell vom Versorger freigegeben wurde und eine Reinigung und Spülung der Trinkwasser-Installation erfolgt ist. Vor der Spülung wird die Anlage im ersten Schritt nach unten komplett entleert und sofort wieder mit Trinkwasser gefüllt, um Korrosionsschäden durch eine Teilbefüllung zu vermeiden. Durch diese Entleerung nach unten werden lokale Kontaminationen zum Beispiel aus dem Kellerbereich nicht im gesamten Gebäude verteilt, die vielleicht über Sicherungsarmaturen eingedrungen sind. Anschließend ist eine Dichtheitsprüfung sinnvoll, wenn Beschädigungen an Rohrleitungen oder Armaturen vermutet werden, die beispielsweise durch aufschwimmende Gegenstände während einer Flutung entstanden sind. Eine längere Entleerung der Leitungen sollte generell vermieden werden, damit es nicht nachfolgend zu Schäden durch Innenkorrosion kommen kann.

Umgang mit gefluteter Neuware

Normalerweise ist die Entsorgung von gefluteten Bauteilen die sinnvollste Lösung, selbst wenn sie unbeschädigt erscheinen. Ist dies aus Materialmangel nicht möglich, und sind die Bauteile erkennbar nass oder sogar in Mitleidenschaft gezogen, empfiehlt sich eine Nachfrage beim Hersteller zur weiteren Vorgehensweise. Kontaminiertes Schmutzwasser kann sogar in Beutelverpackungen oder abgestopfte Rohre eingedrungen sein, ohne dass dies auf den ersten Blick zu erkennen ist. Zwingt also Materialmangel zur Weiternutzung, müssen bei Rohren, Verbindern und anderen Bauteilen die Stopfen/Verpackungen entfernt, die Produkte mit einwandfreiem Trinkwasser durchgespült und dann zügig getrocknet werden (Rohre mit Gefälle lagern). Wo immer dies notwendig und möglich (Materialverträglichkeit) ist, sollten geflutete Bauteile für die Trinkwasser-Installation wie Rohre und Verbinder ausschließlich für Heizungs-Installationen verwendet werden.


Grundsätzlich dürfen bei Reinigungsmaßnahmen keinerlei Ablagerungen in den Produkten verbleiben, da sie unter anderem Wasser binden und Bakterien eine gute Vermehrungsmöglichkeit bieten würden. Auch zur Desinfektion von einzelnen Bauteilen finden sich im DVGW W 557 wertvolle Hinweise – z. B. im Kapitel „7.3 Desinfektion von Apparaten und Bauteilen“. Werden solchermaßen gereinigte und desinfizierte Bauteile in der Trinkwasser-Installation verwendet, müssen diese Trinkwasser-Installationen nach dem Einbau erneut gründlich gespült (Tabelle 1) und im Zweifelsfall gemäß Tabelle 2 desinfiziert werden. Eine mikrobiologische Kontrolluntersuchung ist sinnvoll bzw. kann vom Gesundheitsamt angeordnet werden.

 

Fazit:

Ein Regelwerk für Fälle wie Überschwemmung, Hochwasser oder Flut gibt es nicht. Doch insbesondere die DVGW Arbeitsblätter W 556 und W 557 geben eine gute Orientierung, ersetzen jedoch nicht die übergeordneten Anweisungen der lokalen Gesundheitsämter und Wasserversorger.