Plagiat, das

[plaˈɡi̯aːt]

Diebstahl geistigen Eigentums. Von einem Plagiat (von lat. „plagium“ = Menschenraub abgeleitet) wird gesprochen, wenn die Vorlage fremden geistigen Eigentums bzw. eines fremden Werkes als eigenes Werk oder als Teil eines eigenen Werkes ausgegeben wird. Es ist unter bestimmten Voraussetzungen strafbar und verpflichtet dann den Plagiator zum Schadenersatz. Im Unterschied zur Kopie oder Fälschung ist ein Plagiat nicht unbedingt identisch mit der Vorlage. Es wird auch nicht vorgetäuscht, dass es sich bei dem Plagiat um das Original handelt. Vielmehr wird abgestritten, dass es sich um ein Nachahmer-Produkt handelt.